Leistung
Unfallgutachten in Winsen (Luhe) und Köln
Ein Unfallgutachten hält fest, was der Unfall an Ihrem Auto kostet. Mit diesem Dokument fordern Sie Ihr Geld von der gegnerischen Versicherung.
Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Für Geschädigte ist das Unfallgutachten damit kostenfrei.
Kosten
Bei Fremdverschulden zahlen Sie 0 Euro
Haben Sie den Unfall nicht verursacht, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Gutachterkosten. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Sie unterschreiben eine Abtretung, eine Vorauszahlung gibt es nicht.
Beispielhonorar bei 3.000 Euro Schaden
Ihr Anteil bei einem unverschuldeten Unfall
Zeitpunkt
Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?
Sobald der Schaden voraussichtlich über 750 Euro liegt und Sie den Unfall nicht verursacht haben. Typische Fälle sind Auffahrunfälle, Vorfahrtsfehler des anderen Fahrers und Parkschäden mit bekanntem Verursacher.
Unter 750 Euro reicht meist ein Kostenvoranschlag.

Inhalt
Was in Ihrem Unfallgutachten steht
Jede Position belegen wir mit Fotos und kalkulieren sie nach Herstellervorgaben.

Ihre Vorteile
So arbeiten wir für Sie
Termin auch am Wochenende
Wir melden uns innerhalb von 2 Stunden und kommen zu Ihnen.
Gutachten in 24 bis 48 Stunden
Digital, mit allen Fotos und Positionen.
Direkte Abrechnung
Wir holen unser Honorar bei der gegnerischen Versicherung.
Anerkannt vor Gericht
Versicherungen, Anwälte und Gerichte arbeiten mit unseren Gutachten.

Die Versicherung schickt einen eigenen Gutachter?
Die gegnerische Versicherung bietet oft einen Sachverständigen an. Er arbeitet in ihrem Auftrag. Sie dürfen ablehnen und uns beauftragen, die Kosten trägt trotzdem die Versicherung.
Bewertungen
Was Geschädigte über uns schreiben
Häufige Fragen
Fragen zum Unfallgutachten
Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an, die Erstberatung kostet nichts.
04171 818 4567Was kostet ein Unfallgutachten?
Bei Fremdverschulden zahlen Sie nichts. Das Honorar richtet sich nach der Schadenshöhe und geht an die gegnerische Versicherung. Bei selbst verursachten Schäden nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis.
Was unterscheidet Gutachten und Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag kalkuliert nur die Reparatur. Das Gutachten weist zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert aus.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ermitteln wir zusätzlich den Restwert. Bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie oft trotzdem reparieren lassen, Ihr Anwalt prüft den Einzelfall.
Brauche ich einen Anwalt?
Bei klarer Schuldfrage oft nicht. Kürzt die Versicherung oder bestreitet sie die Haftung, hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung auch ihn.
Darf ich das Auto schon reparieren lassen?
Warten Sie, bis wir den Schaden aufgenommen haben. Danach können Sie die Werkstatt beauftragen.

