Glossar

Kfz-Gutachten: Begriffe rund um den Unfallschaden

Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall: In Kfz-Gutachten und Briefen der Versicherung tauchen viele Fachbegriffe auf. Hier sind die wichtigsten Begriffe zum Unfallschaden von A bis Z kurz und verständlich erklärt, aus der Praxis eines unabhängigen Kfz-Gutachters.

Abschleppkosten

Ist Ihr Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher, zahlt die gegnerische Versicherung das Abschleppen, in der Regel zur nächsten geeigneten Werkstatt. Angemessene Standgebühren beim Abschleppdienst gehören ebenfalls zum Schaden. Lassen Sie das Fahrzeug aber nicht unnötig lange stehen, sonst greift die Schadensminderungspflicht.

Abtretungserklärung

Mit einer Sicherungsabtretung treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen ab. Er rechnet dann direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab, und Sie gehen nicht in Vorleistung. So arbeiten wir bei Fremdverschulden: Für Sie ist das Gutachten kostenfrei.

Bagatellschaden

Ein kleiner Schaden, bei dem ein vollständiges Gutachten nicht als erforderlich gilt. Gerichte ziehen die Grenze meist bei Reparaturkosten von etwa 700 bis 1.000 Euro. Darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ob ein Schaden wirklich so klein ist, lässt sich ohne Fachblick oft schwer sagen, versteckte Schäden hinter Stoßfängern sind häufig.

Beweissicherung

Direkt nach dem Unfall sichern Sie Beweise: Fotos von Unfallstelle, Fahrzeugen und Kennzeichen, Namen und Telefonnummern von Zeugen, bei Personenschaden oder Streit die Polizei. Das Gutachten dokumentiert anschließend jeden Schaden mit Fotos und Beschreibung, damit die Versicherung nichts übersehen oder bestreiten kann.

Fiktive Abrechnung

Sie lassen sich den Schaden laut Gutachten auszahlen, statt das Auto reparieren zu lassen. Erstattet werden die Netto-Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, dazu zum Beispiel Wertminderung und Kostenpauschale. Lassen Sie später doch reparieren, können Sie die Mehrwertsteuer mit der Rechnung nachfordern. Nutzungsausfall gibt es ohne Reparatur in der Regel nicht.

Freie Gutachterwahl

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Sie müssen weder den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren noch deren Prüfdienst abwarten. Ein unabhängiges Gutachten arbeitet in Ihrem Auftrag und nicht für die Versicherung, die den Schaden bezahlen muss.

Gutachterkosten

Das Honorar des Kfz-Sachverständigen für das Schadengutachten. Bei Fremdverschulden zahlt es die Versicherung des Unfallgegners, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei einer Haftungsquote wird es anteilig erstattet. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.

Haftpflichtschaden

Ein Schaden, den ein anderer verursacht hat. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung muss Ihnen den Schaden ersetzen: Reparatur oder Ersatzbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten und Kostenpauschale.

Haftungsquote

Haben beide Beteiligten zum Unfall beigetragen, wird der Schaden nach einer Quote geteilt, zum Beispiel 70 zu 30. Sie erhalten dann den entsprechenden Anteil aller Positionen, auch der Gutachterkosten. Den Rest können Sie unter Umständen über Ihre eigene Kaskoversicherung abdecken.

Integritätszuschlag (130-Prozent-Regel)

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber höchstens 30 Prozent darüber, dürfen Sie Ihr vertrautes Auto trotzdem reparieren lassen. Voraussetzung: Die Reparatur erfolgt fachgerecht und vollständig nach Gutachten, und Sie nutzen das Fahrzeug danach weiter, in der Regel mindestens sechs Monate.

Kaskoschaden

Ein Schaden, den Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert, etwa bei eigenem Verschulden, Wildunfall, Hagel oder Diebstahl. Hier gelten Ihre Vertragsbedingungen, und meist beauftragt die Versicherung den Gutachter. Wertminderung und Nutzungsausfall sind in der Kasko in der Regel nicht versichert.

Kostenpauschale

Für Telefonate, Porto und Wege rund um die Schadenregulierung zahlt die gegnerische Versicherung eine Pauschale, ohne dass Sie Belege vorlegen müssen. Üblich sind 25 Euro, einzelne Gerichte sprechen etwas mehr oder weniger zu.

Kostenvoranschlag

Eine Kalkulation der Reparaturkosten, ohne Bewertung von Wertminderung, Restwert oder Vorschäden. Er reicht bei kleinen Schäden unter der Bagatellgrenze. Mehr dazu auf unserer Seite Kostenvoranschlag.

Leasingfahrzeug

Bei einem Leasingauto ist der Leasinggeber Eigentümer. Informieren Sie ihn über den Unfall, die Leasingbedingungen schreiben meist eine Reparatur in einer Fachwerkstatt vor. Die Wertminderung steht in der Regel dem Leasinggeber zu. Ein sauberes Gutachten hilft auch später bei der Leasingrückgabe.

Merkantile Wertminderung

Ein reparierter Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies Auto, weil der Schaden offengelegt werden muss. Diesen Minderwert ersetzt die gegnerische Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten. Feste Grenzen für Alter oder Laufleistung gibt es nicht mehr, der Sachverständige bemisst den Betrag im Gutachten.

Mietwagen

Statt Nutzungsausfall können Sie für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einen Mietwagen nehmen. Erstattet wird ein angemessener Tarif. Mieten Sie ein Auto der gleichen Klasse, ziehen viele Gerichte einen kleinen Anteil für ersparte eigene Fahrzeugkosten ab, bei einer Klasse darunter entfällt der Abzug meist.

Neu für alt

Steigt der Wert Ihres Autos durch die Reparatur, weil verschlissene Teile durch neue ersetzt werden, kann die Versicherung einen Abzug „neu für alt“ verlangen. Das betrifft eher Verschleißteile wie Reifen, Auspuff oder Batterie. Bei üblichen Karosserie- und Lackschäden spielt der Abzug selten eine Rolle.

Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Auto während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung nicht nutzen und nehmen keinen Mietwagen, erhalten Sie eine Entschädigung pro Tag. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter, nach den gängigen Tabellen etwa 23 bis 175 Euro pro Tag. Voraussetzung ist, dass Sie das Auto nutzen wollten und konnten.

Reparaturdauer

Die voraussichtliche Zahl der Arbeitstage, die eine Fachwerkstatt für die Reparatur braucht. Sie steht im Gutachten und bestimmt, für wie viele Tage Sie Nutzungsausfall oder einen Mietwagen verlangen können.

Reparaturkosten

Alle Kosten für die fachgerechte Instandsetzung: Ersatzteile, Arbeitslohn, Lackierung und Material. Im Gutachten werden sie nach Herstellervorgaben kalkuliert und netto wie brutto ausgewiesen. Dazu können UPE-Aufschläge und Verbringungskosten kommen.

Restwert

Was Ihr beschädigtes Auto im Unfallzustand noch wert ist. Der Sachverständige ermittelt ihn in der Regel über drei Angebote vom regionalen Markt und nennt sie im Gutachten. Verkaufen Sie zu diesem Wert, bevor Ihnen die Versicherung ein konkretes höheres Angebot vorlegt, ist das in der Regel nicht zu beanstanden.

Schadensminderungspflicht

Als Geschädigter müssen Sie den Schaden möglichst gering halten. Das heißt zum Beispiel: Gutachten und Reparatur zügig beauftragen, keinen unangemessen teuren Mietwagen wählen und das Auto nicht wochenlang beim Abschleppdienst stehen lassen. Wer dagegen verstößt, bekommt einen Teil der Kosten unter Umständen nicht ersetzt.

Stundenverrechnungssatz

Der Preis, den eine Werkstatt je Arbeitsstunde berechnet. Im Gutachten werden üblicherweise die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ihrer Region angesetzt. Bei fiktiver Abrechnung darf die Versicherung auf eine gleichwertige, günstigere freie Werkstatt verweisen, nicht aber bei Autos bis drei Jahre oder mit lückenlosem Service in der Markenwerkstatt.

Totalschaden

Beim technischen Totalschaden lässt sich das Auto nicht mehr reparieren. Beim wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert. Dann erhalten Sie den Wiederbeschaffungsaufwand. Ausnahme ist der Integritätszuschlag.

UPE-Aufschläge

Aufschläge, die Werkstätten auf die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller für Ersatzteile berechnen, etwa für Lagerhaltung. Sie werden erstattet, wenn sie bei Fachwerkstätten in Ihrer Region üblich sind, nach verbreiteter Rechtsprechung auch bei fiktiver Abrechnung.

Verbringungskosten

Kosten für den Transport Ihres Autos zu einem anderen Betrieb, zum Beispiel zur Lackiererei, wenn die Werkstatt keine eigene Lackierkabine hat. Wie die UPE-Aufschläge sind sie erstattungsfähig, wenn sie in der Region üblich sind.

Vorschaden

Ein früherer Schaden am Fahrzeug, repariert oder nicht. Er gehört ins Gutachten, weil er den Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung beeinflusst. Nennen Sie bekannte Vorschäden immer, verschwiegene Vorschäden können Ihren ganzen Anspruch gefährden.

Werkstattrisiko

Rechnet die Werkstatt zu viel ab oder berechnet unnötige Arbeiten, trägt grundsätzlich der Schädiger dieses Risiko, solange Sie das nicht erkennen konnten (BGH, Urteile vom 16.01.2024). Ist die Rechnung noch nicht bezahlt, gilt das nur, wenn Sie die Zahlung direkt an die Werkstatt verlangen.

Wertgutachten

Eine Bewertung Ihres Fahrzeugs unabhängig von einem Unfall, zum Beispiel für Verkauf, Ankauf, Leasingrückgabe oder die Versicherung. Mehr dazu auf unserer Seite Fahrzeugbewertung.

Wiederbeschaffungsaufwand

Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Diesen Betrag erhalten Sie beim Totalschaden von der gegnerischen Versicherung. Ob Mehrwertsteuer hinzukommt, hängt davon ab, ob und wie Sie ein Ersatzauto kaufen.

Wiederbeschaffungsdauer

Die Zeit, die Sie realistisch brauchen, um ein gleichwertiges Ersatzauto zu finden und zu kaufen. Sie steht im Gutachten in Kalendertagen und ist beim Totalschaden maßgeblich für Nutzungsausfall oder Mietwagen.

Wiederbeschaffungswert

Der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler in Ihrer Region für ein gleichwertiges Auto zahlen müssten: gleiches Modell, ähnliches Alter, ähnliche Laufleistung und Ausstattung. Der Sachverständige ermittelt ihn im Gutachten. Er entscheidet, ob sich eine Reparatur lohnt oder ein Totalschaden vorliegt.

Die Erklärungen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fragen zu Ihrem Schaden beantworten wir gern am Telefon, mehr zum Ablauf finden Sie unter Unfallgutachten.

Kontakt

Schaden melden, wir rufen innerhalb von 2 Stunden zurück

Ilmer Weg 69a, 21423 Winsen (Luhe)04171 818 4567info@kfzgutachter-unfall.deMo bis Fr 9 bis 18 Uhr, Sa 10 bis 15 Uhr, So nach TerminSie sind in Köln? Zum Standort Köln
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